Governance-Politik

Nahe stehenden Unternehmen und Personen

Das Ziel der vorliegenden Regularien ist es, Verhaltensregeln für alle nahe stehenden Unternehmen und Personen aufzustellen, so dass sie dem Unternehmen ihre Position bei der Durchführung von Operationen mit Reply SpA bekannt geben. Reply SpA legt gleichzeitig die Spielregeln bei der Durchführung dieser Operationen fest.

Die Regularien sind zurzeit nur in Italienisch verfügbar.

Verhaltenskodex

Ein integraler Bestandteil des italienischen Organisationsmodells 231 ist der Verhaltenskodex, der nach den Bestimmungen der gleichen Verordnung aktualisiert wurde. Er hat den Zweck, die fundamentalen ethischen Prinzipien und Verhaltensregeln festzulegen, die respektiert werden müssen. Auf diese Weise werden die angemessenen Bedingungen geschaffen, die gewährleisten, dass die Geschäftsaktivitäten von Reply von den Grundsätzen der Fairness und Transparenz getragen sind. Außerdem wird das Risiko reduziert, dass die in der Verordnung aufgeführten Straftaten begangen werden könnten.

Organisationsmodell 231

Das Inkrafttreten der Gesetzesverordnung Nr.231 vom 8. Juni 2001 hat in das italienische Rechtssystem neue Regeln zur Verwaltungshaftung eingeführt, die in das Strafprozessrecht eingebettet sind. Sie betreffen Handlungen von juristischen Personen für einige Verbrechen, die von der Geschäftsführung, Führungskräften, Mitarbeitern oder externen Mitarbeitern von Zulieferern im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens begangen werden (unter anderem Unternehmensverbrechen und Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung).

Das Modell 231 ist eine spezifische italienische Vorschrift. Die Ausführungen sind deshalb zurzeit in nur Italienisch verfügbar.

Aktionärsvereinbarungen

Wesentlicher Inhalt von Aktionärsvereinbarungen, die der Aufsichtsbehörde Consob gemäß Art. 122 der italienischen Rechtsverordnung Nr. 58 vom 24.02.1998 offen gelegt wurden.

Verfahren für privilegierte Informationen, das Insiderverzeichnis und Insidertransaktionen

Internal Dealing Documents 2023

Grundsätze für den Dialog mit Aktionären