Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt nach dem Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

1. Einleitung

Globale Lieferketten benötigen weltweit regulierende Gesetze. Um Menschenrechte sowie die Umwelt zu schützen, trat am 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Alle in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten sind seitdem verpflichtet, den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette nachzukommen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dieses Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit auch für Reply Deutschland.

In diesem Zusammenhang hat der Reply-Vorstand eine Grundsatzerklärung verabschiedet.

Hierin verpflichtet sich Reply, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei Reply anzeigen und Abhilfe fordern.

Die Maßnahmen zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten werden aktuell im Unternehmen etabliert.

2. Grundsatzerklärung

Wir sind ein international tätiges Unternehmen, das sich der Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang seiner Lieferketten und der Förderung nachhaltiger sozialer Entwicklung verpflichtet fühlt. Wir sehen die Chancen und Herausforderungen der zunehmenden Integration in globale Märkte und achten die Menschenrechte des Einzelnen, unabhängig davon ob die jeweiligen Staaten ihrerseits die Bereitschaft und Fähigkeit zum Schutz dieser Rechte erkennen lassen.

Daher bekennt Reply sich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt und zur Verantwortung für ihre Liefer- und Wertschöpfungskette. Wir verpflichten uns, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.

Mit unserem Risikomanagement wollen wir Verstöße gegen die Menschenrechte in unseren Lieferketten rechtzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen. Für uns bedeutet das: faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Verhinderung von Kinderausbeutung. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind für uns selbstverständlich. Wir lehnen Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel ab und sensibilisieren unsere Mitarbeiter entsprechend.

Unsere festgelegten Prozesse ermöglichen es uns, Verstöße gegen diese Prinzipien bewusst wahrzunehmen und angemessen zu bearbeiten. Wir nehmen jederzeit die Hinweise Dritter entgegen um Probleme frühzeitig zu erkennen und die Nachhaltigkeit unserer Lieferketten weiter zu verbessern.

Für die Wahrnehmung und Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten hat Reply die Stelle des Menschenrechtsbeauftragten geschaffen. Dieser überwacht das Risikomanagement im Sinne des LkSG und stellt die operative Umsetzung durch Koordinierung und Überwachungsaktivitäten sicher.

Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen Menschenrechts- oder Umweltrechts- bezogenen Themen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Menschenrechtsbeauftragten unter hro@reply.de.

Möglichen Verstöße oder fragwürdiges Verhalten können Sie jederzeit über unser vertrauliches Meldesystem mitteilen (https://reply-whistleblowing.integrityline.com/?lang=de).