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19. April 2019 12:31
Der Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende von 0,45 Euro je Aktie wurde angenommen.Der Plan zum Ankauf bzw. zur Veräußerung eigener Aktien wurde angenommen.
Die Hauptversammlung von Reply S.p.A. [MTA, STAR: REY], die heute zusammengekommen ist, hat den Jahresabschluss für das Jahr 2018 gebilligt und die Ausschüttung einer Brutto-Dividende von 0,45 Euro je Aktie genehmigt.
Die Dividende wird am 8. Mai 2019 zur Zahlung angewiesen, wobei das Datum der Zinsfälligkeit mit 6. Mai 2019 und der Stichtag (record date) mit 7. Mai 2019 festgesetzt sind.
Die Reply-Gruppe beendete das Geschäftsjahr 2018 mit einem Konzernumsatz von 1.035,8 Millionen Euro (884,4 Millionen Euro im Jahr 2017). Das EBITDA belief sich auf 144,8 Millionen Euro (123,2 Millionen Euro im Jahr 2017), während das EBIT 132,4 Millionen Euro (113,9 Millionen Euro im Jahr 2017) betrug. Das Konzernergebnis nach Steuern belief sich auf 99,9 Millionen Euro (77,9 Millionen Euro im Jahr 2017 entspricht).
Die Hauptversammlung genehmigt zudem die folgenden Beschlüsse:
Die Hauptversammlung hat ein neues Programm zum Rückkauf eigener Aktien genehmigt, wodurch das derzeit gültige und am 23. April 2018 genehmigte Programm ersetzt wird: Das Hauptziel dieses Programms besteht im Kauf von Aktien, um das Aktiengeschäft zu fördern, sowie im Erwerb von Beteiligungen als auch in außergewöhnlichen Finanzoperationen bzw. im Abschluss von Vereinbarungen mit strategischen Partnern.
Die Genehmigung gilt für 18 Monate ab dem Beschlussdatum für maximal 7.478.256 Stammaktien (entspricht 19,9892% des derzeitigen Geschäftskapitals) zu einem Nennwert von 0,13 Euro je Aktie für einen maximalen Nennwert von insgesamt 972.173,28 Euro, mit einer maximalen Finanzierungsverpflichtung von 100.000.000 Euro. Der Kaufpreis darf nicht unter dem Nennwert (derzeit 0,13 Euro) bzw. nicht mehr als 15% über dem am Tag vor dem Kauf am MTA-Markt verzeichneten offiziellen Preis liegen.
Zudem hat die Hauptversammlung den Abschnitt I des Vergütungsberichts angenommen, der gemäß Art. 123-ter des Gesetzesdekrets 58/1998 erstellt wurde.
Nach Ablauf des vergangenen Mandats hat die Aktionärsversammlung den Vorschlag zur Übertragung des Auftrags zur Pflichtprüfung der Einzelabschlüsse und der Konzernbilanz für jedes Geschäftsjahr des Neunjahreszeitraums 2019-2027 gemäß und entsprechend den geltenden Gesetzen (Art. 13 und 17 des Gesetzesdekrets D.Lgs. 39/2010) an das Unternehmen PricewaterhouseCoopers S.p.A. angenommen.
Der Leiter des Konzernrechnungswesens, Dott. Giuseppe Veneziano, erklärt im Sinne von Absatz 2, Artikel 154-b des Finanzgesetzes, dass die Zahlen aus dieser Mitteilung den dokumentierten Ergebnissen, Bilanzbüchern und Buchungen entsprechen.
Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung, die italienische Version hat Vorrang.