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Die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zielt darauf ab, Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen und den Anlegerschutz zu stärken. Die Überarbeitungsvorschläge bestehen aus einer Richtlinie (MiFID) und einer Verordnung (MiFIR), die den Aufsichtsbehörden mehr Aufsichtsbefugnisse verleihen und die Betriebsregeln für alle Handelsaktivitäten und neue Handelsplätze klären sollen.
Ziel von MiFID war immer die Schaffung eines transparenten und integrierten EU-Finanzmarkts zum Schutz der Anleger. Die Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass die MiFID nicht weitreichend genug war, obwohl die zugrunde liegenden Prinzipien vernünftig waren. Außerdem haben technischer Fortschritt und Marktinnovation die Verordnung überholt und die Art und Weise verändert, wie die Märkte funktionieren. Diese Entwicklungen erforderten einen breiteren Geltungsbereich der Regelung, was zu MiFID II geführt hat.
Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben die Texte von MiFID im Februar 2014 verabschiedet. Jedoch müssen diese Texte der 1. Stufe gemäß der Richtlinie und der Verordnung durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie technische Standards ergänzt werden, die die genauen Regeln in einer Reihe von Bereichen festlegen.
Die wichtigsten Anforderungen an und Pflichten von Unternehmen, die darunter fallen, wurden bereits vereinbart. Jedoch müssen noch entscheidende technische Details zur genauen Bedeutung und Umsetzung dieser Anforderungen geliefert werden.
Es gibt mehr als 75 Themen, zu denen die Branche von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf technische Orientierung wartet.
Die Frist für Antworten der Branche an die ESMA zu Fragen in Diskussions- und Konsultationspapieren ist am 1. August 2014 abgelaufen. Jetzt muss die ESMA ihre Empfehlungen und technischen Standards der Kommission vorlegen und die Kommission wird dann ihre endgültigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der zweiten Stufe für MiFID II/MiFIR veröffentlichen.
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